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   BGH, 16.03.1994 - 2 StR 8/94   

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https://dejure.org/1994,4240
BGH, 16.03.1994 - 2 StR 8/94 (https://dejure.org/1994,4240)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1994 - 2 StR 8/94 (https://dejure.org/1994,4240)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1994 - 2 StR 8/94 (https://dejure.org/1994,4240)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.1992 - 2 StR 427/91

    Generalprävention bei Schutzgelderpressung

    Auszug aus BGH, 16.03.1994 - 2 StR 8/94
    Der Gebrauch von Schußwaffen oder massive tätliche Angriffe auf den Bedrohten oder seine Angehörigen sind häufig praktizierte Vorgehensweisen (vgl. Fundermann Kriminalistik 1985, 350 f; vgl. auch das von der Strafkammer zitierte Urteil des Senats vom 29. Januar 1992, NStZ 1992, 275).
  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 16.03.1994 - 2 StR 8/94
    Sie kann versteckt oder durch schlüssige Handlungen erfolgen, erforderlich ist lediglich, daß der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also genügend erkennbar gemacht hat; es genügt nicht, wenn der andere nur erwartet, der Täter werde ihn an Leib oder Leben gefährden (BGHSt 7, 252, 253; BGHR StGB § 255 Drohung 1 und 6; § 249 Abs. 1 Drohung 1).
  • BGH, 21.02.1989 - 5 StR 586/88

    Versuchte Erpressung bei Ankündigung die Lebensmittel einer Firma zu vergiften -

    Auszug aus BGH, 16.03.1994 - 2 StR 8/94
    Sie kann versteckt oder durch schlüssige Handlungen erfolgen, erforderlich ist lediglich, daß der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also genügend erkennbar gemacht hat; es genügt nicht, wenn der andere nur erwartet, der Täter werde ihn an Leib oder Leben gefährden (BGHSt 7, 252, 253; BGHR StGB § 255 Drohung 1 und 6; § 249 Abs. 1 Drohung 1).
  • BGH, 20.11.1986 - 4 StR 604/86

    Konkludente Drohung erfordert ein deutliches Erkennbarmachen des zu erwartenden

    Auszug aus BGH, 16.03.1994 - 2 StR 8/94
    Sie kann versteckt oder durch schlüssige Handlungen erfolgen, erforderlich ist lediglich, daß der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also genügend erkennbar gemacht hat; es genügt nicht, wenn der andere nur erwartet, der Täter werde ihn an Leib oder Leben gefährden (BGHSt 7, 252, 253; BGHR StGB § 255 Drohung 1 und 6; § 249 Abs. 1 Drohung 1).
  • BGH, 04.12.2013 - 4 StR 422/13

    Räuberische Erpressung (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben:

    Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall eine seelische Einwirkung auf den Bedrohten in Gestalt einer auf Angst und Furcht abzielenden Ankündigung eines hinreichend erkennbaren Übels, die der Täter an den Bedrohten richtet, dessen Willen gebeugt werden soll (RGSt 53, 281, 283; Senatsurteil vom 17. März 1955 aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. März 1994 - 2 StR 8/94, BGHR StGB § 255 Drohung 7; Vogel aaO).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 180/96

    PKK-Spenden - §§ 223, 27 StGB, Gehilfenvorsatz; § 255 StGB: Dauergefahr;

    Angesichts der Furcht verbreitenden, die Zeugen erkennbar in ihrem Aussageverhalten beeinflussenden Gefährlichkeit der PKK/ERNK war als naheliegende Möglichkeit zu erwägen, ob diese drohende Äußerung nach den Gesamtumständen dahin auszulegen ist, daß sie die Ankündigung körperlicher Mißhandlungen konkludent einschloß (vgl. BGHR StGB § 255 Drohung 7).
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